Unsere Neue Satzung Drucken E-Mail
Dienstag, 03. März 2015
Satzung Liederkranz Stammheim (Stadt Calw) 1883 e. V.
§ 1 Name, Sitz, Eintragung und Geschäftsjahr
Der im Januar 1883 gegründete Verein trägt den Namen „Liederkranz Stammheim 1883 e.V.“ Er hat seinen Sitz in Calw, Ortsteil Stammheim Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Stuttgart (vorher: Amtsgericht Calw Nr.VR8) eingetragen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Vereinszweck
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Pflege des Chorgesangs. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch regelmäßige Proben, Konzerte und musikalische Veranstaltungen in der Öffentlichkeit.
§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Alle Vereinsämter werden ehrenamtlich ausgeübt. Die Mitgliederversammlung kann abweichend hiervon beschließen, dass den Mitgliedern des Vorstandes für ihre Vorstandstätigkeit eine angemessene Vergütung bezahlt wird.
§ 4 Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person sein. Der Antrag auf Aufnahme in den Verein ist schriftlich zu stellen. Über ihn entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft beginnt mit Zugang der Aufnahmebestätigung durch den Vorstand.
Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds, durch schriftliche Erklärung des Austritts gegenüber dem Vorstand, oder durch Ausschluss aus dem Verein.
Der Vorstand kann ein Mitglied aus dem Verein ausschließen, wenn dieses erheblich gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat. Der Vorstand hört das betroffene Mitglied mündlich oder schriftlich an. Die Ausschlussentscheidung des Vorstandes hat schriftlich zu erfolgen und ist zu begründen.
Die Mitglieder sind zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrages verpflichtet, der von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. Der Beschluss erfolgt mit einfacher Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Vereinsmitglieder.
Aus besonderem, begründetem Anlass kann der Vorstand der Mitgliederversammlung die Erhebung einer Sonderumlage zur Deckung eines außergewöhnlichen Finanzbedarfs vorschlagen. Der Vorschlag ist zu begründen. Die Sonderumlage darf die Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrages nicht übersteigen. Zur Beschlussfassung gelten die Vorschriften über den Mitgliedsbeitrag.
§ 5 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
•Die Mitgliederversammlung
•Der Vorstand
Weitere Gremien, die nicht Organe sind, können durch Satzungsbestimmung eingeführt werden; die Mitglieder dieser Gremien werden von der Mitgliederversammlung gewählt.
§ 6 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist oberstes Organ des Vereins. Sie wird jährlich einberufen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder die Einberufung von 25 % der Vereinsmitglieder schriftlich und unter Angabe der Gründe für das Einberufungsverlangen gefordert wird. Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung mit einer Einladungsfrist von 2 Wochen schriftlich ein. Mit der Einladung gibt der Vorstand die Tagesordnung bekannt. In die Einladung ist aufzunehmen, dass Anträge zur Tagesordnung innerhalb von 1 Woche vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand gestellt und begründet werden müssen. Die Mitgliederversammlung ist für alle Entscheidungen zuständig, soweit die Satzung nicht einem anderen Organ die Zuständigkeit zuweist.
Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
 Wahl des Vorstandes, der Beisitzer und der Kassenprüfer
 Festsetzung der Höhe des Mitgliedsbeitrags und etwaiger Sonderumlagen
 Beschlüsse über die Änderung der Satzung, die Vereinsauflösung sowie die Änderung des Vereinszwecks
 Beschlussfassung über wesentliche Vereinsangelegenheiten, insbesondere Ankauf von Grundstücken, Übernahme finanzieller Verpflichtungen des Vereins
 Beschlüsse über Verfügungsbeschränkungen des Vorstandes
 Aufnahme von Darlehen, Beteiligungen an anderen Vereinen oder Gesellschaften
 Beschluss über die Zahlung von Vergütungen an Vereinsmitglieder (Ehrenamtspauschale)
Die Mitgliederversammlung wird vom Ersten Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter geleitet. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und die Ergebnisse von Wahlen ist ein Protokoll zu erstellen, welches vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.  
Jede Mitgliederversammlung ist ungeachtet der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Alle Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt. Ungültige Stimmen und Enthaltungen werden nicht mitgezählt.
§ 7 Vorstand
Der Vorstand besteht aus: 1. Vorsitzende(r), 2. Vorsitzende(r), Schriftführer(in) und Kassierer(in).
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die 1. Vorsitzende/r und der/die 2. Vorsitzende/r
Zu Vorstandsmitgliedern können nur Vereinsmitglieder gewählt werden. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Hat der Verein hauptamtliche Mitarbeiter, sind diese nicht in den Vorstand wählbar. Die Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist möglich. Die Vorstandsmitglieder können in einem Wahlgang gewählt werden. Der/die 1.Vorsitzende/r ist in einem besonderen Wahlgang zu wählen. Die Wahl hat geheim zu erfolgen, es sei denn, es ist nur ein Kandidat für ein Amt vorhanden und/oder die Anwesenden stimmen einer offenen Wahl zu.
Tritt ein Vorstandsmitglied während seiner Amtsperiode zurück, stirbt es oder wird aus dem Vorstand/dem Verein ausgeschlossen, so wählt der Vorstand an dessen Stelle ein Ersatzmitglied für die Dauer der restlichen Amtsperiode des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds.
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Er ist für alle Aufgaben zuständig, die nicht der Mitgliederversammlung obliegen. Der Vorstand kann zur Erledigung bestimmter Aufgaben einen besonderen Vertreter oder einen Geschäftsführer bestellen.
Der/die 1. Vorsitzende lädt zu den Vorstands- und Ausschusssitzungen ein. an. Mit der Einladung ist eine Tagesordnung zu versenden. Die Einladung erfolgt schriftlich, per E-Mail, Telefax, Post etc. Vorstandssitzungen sind beschlussfähig, wenn mindestens 3 der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Die Beschlüsse können im Eilfall auch außerhalb von Vorstandssitzungen schriftlich oder fernmündlich gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung erklären. Alle Beschlüsse sind zu protokollieren und vom Schriftführer zu unterzeichnen.
§ 7.1 Ausschussmitglieder
Dem Ausschuss gehören die Vorstandsmitglieder und weitere 4 Vereinsmitglieder, die von der Mitgliederversammlung ebenfalls für 2 Jahre gewählt werden, an.
§ 8 Kassenprüfer
Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer für die Dauer von 2 Jahren. Diese dürfen nicht dem Vorstand angehören. Die Kassenprüfer prüfen die Geldbewegungen, Aufzeichnungen und die Rechnungslegung des Vorstandes. Ihre Prüfung erstreckt sich auf die Kassenführung und die wirtschaftlich richtige Mittelverwendung, die sachliche Begründung, die rechnerische Richtigkeit von Ausgabenentscheidungen und die Vollständigkeit der Belege. Die Kassenprüfer legen der Mitgliederversammlung ihren Prüfungsbericht vor.
§ 9 Besondere Bestimmungen für Satzungsänderungen und Änderungen des Vereinszwecks
Satzungsänderungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit einer Mehrheit von 2/3 der erschienenen Vereinsmitglieder. Über Satzungsänderungen oder die Änderung des Vereinszwecks kann nur ein Beschluss der Mitgliederversammlung herbeigeführt werden, wenn auf den entsprechenden Tagesordnungspunkt in der Einladung hingewiesen wurde. Dabei ist die zu ändernde Bestimmung in der alten und neuen Fassung anzugeben.
Satzungsänderungen, die vom Vereinsregister, vom Finanzamt oder von anderen Behörden zur Herbeiführung der Eintragung ins Vereinsregister, der Anerkennung des Vereins als gemeinnützig oder sonst zu ihrer Wirksamkeit gefordert werden, kann der Vorstand ohne Mitwirkung der Mitgliederversammlung beschließen. Spätestens bei der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung sind solche Änderungen bekannt zu geben.
§ 10 Auflösung des Vereins, Verwendung des Vereinsvermögens
Zur Auflösung des Vereins ist eine ¾ Mehrheit der anwesenden Vereinsmitglieder erforderlich. Der Beschluss, den Verein aufzulösen, und der Beschluss über die Verwendung des Vereinsvermögens kann nur gefasst werden, wenn dieser Tagesordnungspunkt in der Einladung zur Mitgliederversammlung enthalten ist. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke sind die vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder Liquidatoren des Vereins, wenn die auflösende Mitgliederversammlung nicht etwas anderes beschließt. Das gesamte Vereinsvermögen ist der Stadt Calw zu übergeben, die es so lange in Verwahrung behält, bis sich ein neuer Verein mit demselben Vereinszweck wie in § 1 genannt, im Stadtteil Stammheim bildet. Sollte dies nach einer 10-jährigen Frist nicht der Fall sein, so ist das Vermögen einem gemeinnützigen Zweck im Stadtteil Stammheim zuzuführen.
§11 Die vorliegende Satzung wurde am 28. Februar 2015 von der Mitgliederversammlung beschlossen und genehmigt.
 
Jubiläum 25 Jahre Männerchor Drucken E-Mail
Dienstag, 03. März 2015
25 Jahre – das ist schon ein Grund zum Feiern.Der Liederkranz Stammheim wurde 1883 als Männerchor gegründet. 1951 schloss sich ein Frauenchor an. Was lag da näher, als auch mal gemischt zu singen. 1957 trat der Gemischte Chor zum ersten Mal auf. 1966 wurde der Männerchor aufgelöst, 1971 dann auch der Frauenchor. Übrig blieb der Gemischte Chor. Aus den Köpfen vieler Männer war aber der Wunsch nach einem Männerchor nicht verschwunden: Sie wollten wieder zusammen singen.  Ende 1989 war es dann soweit: Jede Stimmlage war gut besetzt und mit Christine Rink eine Dirigentin gefunden – der Chor konnte gegründet werden. Am 12. Januar 1990 wurde die allererste Probe abgehalten. Christine musste aus familiären Gründen bald das Dirigat aufgeben. Diese nicht immer leichte Aufgabe übernahm Bruno Schöllhorn, der es bis heute zur Freude der Männer ausübt. Dieses Jubiläum wurde an zwei Sonntagen in kleinem Rahmen gefeiert. 
Am 25. Januar beteiligten sich die Männer beim Gottesdienst in der Martinskirche mit "Alta trinita beata" nach dem Stillen Gebet und vor dem Segen mit "Ich bete an die Macht der Liebe" Besonders das zweite Lied berührte die Gottesdienstbesucher sehr.
Am Sonntag darauf veranstalteten die Männer einen Liedernachmittag im ev. Gemeindehaus. "Wann macht Ihr das wieder?". Diese Frage stellten einige der Gäste, als sie sich verabschiedeten. Das zeigte deutlich, dass diese Art der Präsentation sehr gut angekommen ist und Bruno Schöllhorn mit der Auswahl seiner Lieder richtig gelegen hat. Die gute Akustik tat ein Übriges: Mit viel Engagement trugen die Männer klassische Stücke vor wie "Das Schifferlied" von Silcher, "Die Nacht" von Schubert oder "Das Bundeslied" von Mozart, gesellige wie "Württeberger Wei" oder "Aus der Traube in die Tonne" und auch besinnliche wie "Die alte Mühle", "Das Morgenrot" und "Der Bajazzo". Die Gäste hörten begeistert zu und sangen sogar insgeheim mit.
In den Pausen wurden Kaffee und Kuchen genossen und viele Erinnerungen ausgetauscht. Nicht zuletzt hatten der Ehrenvorsitzende Paul Blaich und die 1. Vorsitzende Erika Haug dazu angeregt, als sie die Geschichte des Chors aufleben ließen, gespickt mit kleinen, lustigen Histörchen, und auch Peter Räffle, der zu den Beiträgen manches zu erzählen hatte. 
Martin Kusterer und Johannes Spyrka unterhielten die Gäste zudem mit einem Solo für Klavier und Trompete.
Beim Stammheimer Lied, das Pfarrer Jung Anfang des 20. Jahrhunderts verfasst hatte, der "Mühle im Schwarzwälder Tal" und "Kein schöner Land" sangen die Besucher kräftig mit.
Beim Schlusslied der Männer "Als Freunde kamen wir, als Freunde gehen wir" nickten sich die Gäste zu; diesem Text konnten sie vorbehaltlos zustimmen.
Bilder der Veranstaltungen sind unter 2015 eingestellt, die von den Veranstaltungen ab dem Sommerabschluss bis hin zur Nachtwanderung sind unter 2014 zu sehen.
 
Lang hat's gedauert, jetzt kommt ein Bericht Drucken E-Mail
Donnerstag, 15. Januar 2015
Ein halbes Jahr ist vergangen, ohne dass ich von unseren Aktivitäten berichtet habe. Das ist fast unverzeihlich. Nun will ich aber das Versäumnis nachholen.

Inge Winkler hat eingeladen
Am 15. Juli, einem schönen Sommertag, konnte Inge Winkler einen halbrunden Geburtstag feiern. Dazu waren wir eingeladen. Wir wurden herzlich empfangen und durften ihr im Garten einige ihrer Lieblingslieder singen. Danach konnten wir an köstlichen Leckereien knabbern und das eine oder andere Gläschen trinken.

Beerdigung unseres Mitglieds Gerhard Wörner am 25. Juli
Am 19. Juni verstarb Gerhard Wörner, der seit 1978 unserem Verein als förderndes Mitglied angehörte. Er war immer interessiert an unseren Veranstaltungen. Solange es seine Gesundheit zuließ, besuchte er sie auch regelmäßig. Er wird uns fehlen. Bei der Trauerfeier am 25. Juli erwies ihm der Männerchor die letzte Ehre.

26. und 27. Fleckenfest
An unserem angestammten Platz vor der Buchhandlung Koehler konnten wir wieder unser Zelt aufschlagen. Das Wetter spielte mit, die Besucher strömten - auch in unser Zelt. 
Am Samstag war unser Zwiebelkuchen der große Renner, aber auch den vielen selbst gebackenen Kuchen wurde kräftig zugesprochen. 
Am Sonntag war das schmackhafte Gulasch der große Magnet, aber auch der restliche Zwiebelkuchen ging noch an die Tische oder über die Theke.
Bei der Maurich-Olympiade konnte unsere Mannschaft diesmal keinen Stich machen, das hat aber dem Spaß an dem Wettbewerb keinen Abbruch getan. Letzter wurden wir jedenfalls nicht.

1. August Sommerabschluss am Geräteschuppen
Das Wetter war die Tage davor und auch an diesem Tag leider unbeständig, deshalb trafen wir uns zum Sommerabschluss an und im Geräteschuppen. Die Entscheidung war richtig, denn irgendwann fielen tatsächlich Regentropfen, und wir mussten uns ins Innnere zurückziehen. Trotzdem ließen wir uns unser Gegrilltes und die mitgebrachten leckeren Salate trefflich schmecken und prosteten uns das eine oder andere Mal lachend zu.

25. Oktober - Gemischter Chor und dieKLANGbox beim Herbstfest
Üblicherweise singen ja die Männer beim Herbstfest des Obst- und Gartenbauvereins. In diesem Jahr war dies aber nicht möglich, da einige Männer diesen Termin nicht wahrnehmen konnten. So kamen der Gemischte Chor und dieKLANGbox zu einer unverhofften Premiere mit einigen Liedern aus dem Konzertprogramm. 
Und dann wurde aus unseren Reihen bei der Tombola auch noch ein attraktiver Preis gewonnen - wie schön!

2. November Bewirtung beim Markttag
Wie schon im Frühjahr konnten wir die Marktbesucher mit Maultaschen, Zwiebelkuchen, Selbstgebackenem, Kaffee und allerlei Getränken verwöhnen. Das Wetter war durchaus dazu angetan, sich bei uns nach oder zwischen den Besuchen der Marktstände aufzuwärmen. Das wurde wirklich reichlich genutzt.

16.11. Volkstrauertag
Es ist langjährige Tradition: Der Gemischte Chor beteiligte sich am Gottesdienst in der Kirche und bei der Gedenkfeier auf dem Friedhof mit je zwei Liedern.

14.12. die KLANGbox beim Adventsgottesdienst in der Kirche
Eine schöne Gelegenheit, sich zu präsentieren hatten die Sängerinnen und Sänger der KLANGbox am 3. Advent. Sie trugen im Gottesdienst zwei Gospelsongs mit viel Engagement vor. Die Gottesdienstbesucher riss es mit und sie dankten mit kräftigem Applaus.

19.12. Weihnachtsfeier im Probenraum
Wirklich sehr gelungen war dieser Abend kurz vor Weihnachten. Wir durften ein leckeres Abendessen genießen und konnten miteinander plaudern und lachen. Letzteres ganz besonders beim lustigen Sketch, gespielt von Heidrun Beck und Iris Grünenwald, launigen Vorträgen von Johannes Spyrka, Heinz Zizmann und Frau Spyrka. 
Gesungen wurde natürlich auch, sonst hätte Johannes Spyrka sein Akkordeon ja ganz umsonst mitgeschleppt.


21.12. Singen unterm Weihnachtsbaum
Leider hatten wir bei unserer Traditionsveranstaltung wieder mal keinen Schnee. Trotzdem strömten die Besucher sehr zahlreich zum Rathaus, um unsere Lieder zu hören und selbst zu singen. 
Die Mitglieder der KLANGbox sangen noch einmal die zwei Gospelsongs und "Santa Claus is coming to town", sowie zusammen mit dem Gemischten Chor zwei Lieder. Der Gemischte und der Männerchor intonierten traditionelle Advents- und Weihnachtslieder. Frau Pfarrerin Kaiser-Autenrieth machte mit ihrer Erzählung über einen außergewöhnlichen Engel auf die Botschaft von der Geburt Christi aufmerksam und Leni Riedrich erzählte mit einem Gedicht von Peter Rosegger von einem kleinen verschmähten Tannenbaum, der zur Weihnacht zum strahlenden Festbaum wurde.
Aber nicht nur gesungen und erzählt wurde. Nein, selbstverständlich wurden Glühwein und Punsch mit Wonne genossen, dazu Waffeln und Saitenwürstchen verzehrt.

29. Dezember Nachtwanderung
Wer sagt es denn: Die Nachtwanderung konnte doch tatsächlich im Schnee gemacht werden! Das war schon einige Jahre nicht mehr der Fall. Die Wanderer freuten sich sehr darüber und marschierten tapfer fest eingemummt vom Rathaus weg, am Freibad und dem Campingplatz vorbei zum Waldacker. Die Kinder konnten immer mal Schneebälle werfen; für sie war es ein tolles Erlebnis, im Dunkeln zwischen mit Schnee verhangenen Bäumen so durch den Schnee zu stapfen. Kurz bevor der Wald sich zum Platz am Brünnele lichtet, konnte man dann schon den Fackel- und Laternenschein zwischen den Bäumen blitzen sehen - wunderschön! Und wie gut tat dann Glühwein und Punsch, dazu leckeres Kleingebäck, süß und salzig. Ums hell lodernde Lagerfeuer wurden Weihnachtslieder gesungen, bevor es zurück nach Stammheim ging. Bei Gisela Baitinger im Campingstüble konnten wir uns wieder wärmen. Dort fanden sich auch noch einige Mitglieder ein, die nicht mit wandern konnten. Es wurde ein richtig gemütlicher Abend bei gutem Essen und manch Viertel Wein (oder sonstwas).

So, das war's vorerst. Die Bilder sind inzwischen alle unter 2014 eingestellt.
 
Enkirch war wieder eine Reise wert! Drucken E-Mail
Dienstag, 15. Juli 2014

Im Frühjahr 1994 pflanzte eine Abordnung des Liederkranzes eine Linde, setzte einen Gedenkstein und eine Bank am Moselufer in Enkirch. Dieses Jubiläum sollte nun bei einem Besuch dort am 12. und 13. Juli gefeiert werden.
So starteten wir also am frühen Samstagmorgen Richtung Mosel. Eine Frühstückspause im Wonnegau und dann weiter bis Cochem, einem kleinen aber feinen Moselstädtchen. Dort konnten wir gemütlich durch die malerischen Gässchen oder am Fluss entlang bummeln und zu Mittag essen.
Ein Schiff brachte uns dann nach Beilstein – auch das ein sehenswertes, schnuckeliges Städtchen. Viele machten sich auf den Weg zur Burgruine, von wo man einen wunderbaren Blick auf den Ort und das Moseltal genießen konnte.
Danach strebten wir unserem eigentlichen Zielort zu: Im Hotel Neumühle wurden wir sehr freundlich empfangen. Alles war bestens organisiert. Nach einem leckeren Abendessen gesellten sich dann auch unsere Enkircher Freunde zu uns. Wir verbraqchten einen vergnügten Abend miteinander und konnten alte Freundschaften wieder auffrischen.
Am Sonntagmorgen dann ein wahrer Höhepunkt: In der Kirche sangen die Männer zusammen während des Gottesdienstes „Die Himmel rühmen“ und „Herr, Deine Güte“. Ein Klang aus 39 Kehlen, der Gänsehaut bereitete. Als Überraschung sangen Mitglieder der KLANGbox zum Schluss noch „You raise me up“.
Danach besuchten wir gemeinsam den „Lindenplatz“ an der Mosel, genossen einige gute Tröpfchen und sangen noch ein paar Lieder zusammen. Ulli Spier sorgte mit seiner Drehorgel für nette Abwechslung.



Nach einem gemeinsamen Mittagessen im Gasthof „Loosen“ hieß es dann Abschied nehmen. Wir wollten uns schließlich zu Hause noch auf das Endspiel vorbereiten. Zwei schöne Tage gingen rasch vorüber, werden uns aber sicher lange in Erinnerung bleiben. 
Ludwig Hiller gilt unser Dank, der das alles bestens vorbereitet hatte.

 
Wir machten Musik, und Viele kamen Drucken E-Mail
Donnerstag, 27. März 2014
Am Sonntag, 16. März, waren die Ränge der Aula beim Konzert im Maria von Linden-Gymnasium komplett besetzt. Da machte es uns Sängerinnen und Sängern mit unserem Dirigenten Johannes Spyrka natürlich riesigen Spaß, die "Music-Show" zu präsentieren. Schon das von beiden Chören gemeinsam angestimmte Mottolied "Wir machen Musik" brachte die richtige Stimmung rüber. Die setzte sich dann fort mit Schlagern wie "Rote Lippen soll man küssen", "Schuld war nur der Bossa Nova" oder "Ich war noch niemals in New York", gesungen vom Gemischten Chor. Ein kurzer Aufschrei ging durchs Publikum, als beim "Kriminaltango" tatsächlich ein Schuss fiel. Und unsere Maren gefiel als laszive "Lilli Marleen".
Furios ging es dann nach der Pause los. Bei den ABBA-Songs "Mama Mia", "Super-Trouper" und "Money, money" wippte so mancher Fuß mit. Als dann tatsächlich "money" (aus Schokolade) von den Protagonisten vor die Zuhörer flog, war das eine große Freude für die Kinder im Publikum, die alles fleißig aufsammelten.
Der ProjektchorAber auch Besinnliches hatte seinen Platz: So sang der Gemischte Chor "Heimweh" und der Projektchor "You raise me up", "My way" und neben "Here comes the sun" auch noch "Yesterday" von den Beatles.
Besonders gut kam der Hit "YMCA" an, aber auch die beiden gemeinsam gesungenen Kompositionen von Udo Jürgens "Aber bitte mit Sahne" und "Lieder".
Peter Räffle führte sehr kompetent und informativ durch das Programm. Zum guten Gelingen hat aber auch die Combo mit Klavier, Bass und Schlagzeug unter Leitung von Jacek Kacprzak entscheidend beigetragen. Sie unterstützten mit ihrem tollen Groove die Vorträge.
Allen Zuhörern möchten wir noch einmal für den Besuch und den so reichlich gespendeten Applaus danken. Es bestärkt uns in dem Vorhaben, den Projektchor nun in einen "festen" Chor umzuwandeln. Weitere Sängerinnen und Sänger sind hierzu gerne willkommen. Wir werden am 9. Mai starten mit wöchentlichen Proben freitags um 20.15 Uhr.
 
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